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IX. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen

Aufgrund der §§ 5 und 18 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 183) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 15.12.2023 folgende IX. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf (Entschädigungssatzung) beschlossen. 

Artikel 1

Dem § 3 Absatz 2 der Entschädigungssatzung wird folgender Buchstabe f) hinzugefügt:

f) allgemeine Vertretung des Landrats/der Landrätin
und des/der Ersten Kreisbeigeordneten bei den
laufenden Geschäften der Verwaltung (§ 44 Abs. 4 HKO)
75,00 EUR
je Kalendertag
Artikel 2

§ 3 Absatz 3 der Entschädigungssatzung wird wie folgt neu gefasst: 

Kreistagsabgeordneten, die auf die Übersendung von Einladungen, Niederschriften und Sitzungsunterlagen in schriftlicher Form verzichtet haben und diese stattdessen in elektronischer Form erhalten, wird eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € gewährt. Mit diesem Betrag sind alle Aufwendungen für Beschaffung, Betrieb, Wartung, Support, Reparatur, Internetzugang o. Ä. eines mobilen privaten Endgerätes für die Nutzung der bereitgestellten Unterlagen in elektronischer Form abgegolten.

Artikel 3

Die IX. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Marburg, 21.12.2023 

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf 

gez.
Jens Womelsdorf
Landrat

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