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Feststellungen nach § 34 Absatz 1 und 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf durch Feststellung vom 14. März 2024 nachgerückte Abgeordnete über den Wahlvorschlag: 

Nr. 2 - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN  

               Herr Dr. Karsten McGovern, Marburg, lfd. Nr. 262 

ist durch den Tod des Herrn Reiner Nau, Kirchhain, lfd. Nr. 216 am 25. März 2024 gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG bereits zum 26. März 2024 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt. Die Feststellung vom 14. März 2024 wird insoweit abgeändert. 

Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf durch Feststellung vom 05. Juli 2021 nachgerückte Abgeordnete über den Wahlvorschlag: 

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands  

               Herr Dr. Tim Textor, Wetter, lfd. Nr. 131 

hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 KWG mit Datum vom 22. März 2024 mit Wirkung zum 31. März 2024 auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Herrn Dr. Textor aus dem Kreistag festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Absatz 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages Christlich Demokratische Union Deutschlands 

               Herr Dr. Mirko Schulte, Marburg, 23.971 Stimmen, lfd. Nr. 144 

in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt. 

Nach § 34 Absatz 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Landkreises Marburg-Biedenkopf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.  

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.  

Marburg, 09. April 2024 

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg 

gez. Ley
Kreiswahlleiter

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